Das EU-Bio-Siegel
Das Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden. Das bedeutet, dass sie strenge Bedingungen für Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung erfüllen müssen.
Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung genügen. Demnach dürfen mit dem Siegelgekennzeichnete Lebensmittel beispielsweise nicht durch und mit gentechnisch veränderten Organismen erzeugt werden, nicht mit Hilfe von mineralischen Düngern erzeugt werden oder keine Süßstoffe und Stabilisatoren sowie synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker enthalten.
Zulässig ist das Logo nur auf Produkten, die zu mindestens 95% aus Bio-Zutaten bestehen und zusätzlich strenge Vorgaben für die verbleibenden 5% erfüllen.
Auch die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng kontrolliert.